Zurück zur Startseite

 

 

Dimension 3:
Einwanderung und Vermögen der öffentlichen Haushalte

Es soll eine dritte Dimension erwähnt werden, die in der niederländischen Studie allerdings nicht abgehandelt wurde. Es geht um den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Einwanderung und Nutzung des Vermögens des Staates.

Das volkswirtschaftliche Rechnungswesen umfasst auch die Vermögensrechnung der öffentlichen Haushalte, also im wesentlichen des Bundes, der Länder, der Kommunen und anderes. Dazu gehören also z. B. auf der Aktivseite der Bilanz:
Allgemeines Verwaltungsvermögen (Grundstücke, Gebäude, Betriebsanlagen, wie z.B. Regierungsgebäude,  Kasernen und Lazarette, Truppenübungs- und Flugplätze usw.);
Sachen im Gemeingebrauch (Autobahnen, Straßen, Brücken, Wasserstraßen);
Vermögen der Bundesanstalten und -einrichtungen (z.B. Stat. Bundesamt, Bundesforschungsanstalt für Lebensmittelforschung usw.);
Betriebsvermögen (Wirtschaftsbetriebe, Beteiligungen);
allgem. Kapital- und Sachvermögen (Anteile am Kapital internat. Einrichtungen, Wertpapiere, Treuhandvermögen usw.)

Auch das Vermögen der Bundesbank ist hier zu erwähnen (einer der geläufigsten Einzelaktiva ist der immer wieder einmal in der politischen Diskussion umstrittene Goldbestand, derzeit 3443 Tonnen).

Über eine Gesamtbilanz - obwohl seit Jahrzehnten angekündigt - verfügen wir nicht. "Wegen erheblicher Datenlücken sind solche Berechnungen im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bisher nicht realisierbar"   (Liane Schmidt; Statistisches Bundesamt, VGR-Lexikon ).

Wir wollen jedoch die thematische Verbindung zur Einwanderung skizzieren.

Die Vermögenspositionen auf der Aktivseite des staatlichen Vermögensbestandskontos finanziert der Staat, wie es die Unternehmen auch tun, teilweise durch Fremdkapital. Auf der Passivseite befinden sich also die insgesamt von den staatlichen Sektoren aufgenommenen Kredite. Zieht man von der Aktivseite diesen Schuldenbestand ab, erhält man das Nettovermögen des Staates (Reinvermögen).

Historisch gesehen ist dieses Nettovermögen von den deutschen Steuerzahlern (real = Erwerbstätigen) aufgebaut und von Generation zu Generation kollektiv vererbt worden. Jeder hier dauerhaft anwesende Zuwanderer jedoch ist ab Grenzübertritt sofort Nutznießer des brutto auf der Aktivseite ausgewiesenen Infrastrukturvermögens.

Sofern Zuwanderer Arbeitsplätze finden und erwerbstätig werden, tragen sie von dann ab über ihre Steuerleistung in Zukunft dazu bei, die Lasten der Staatsschulden (= jährliche Zinszahlungen) zu tragen.
Jeder Zuwanderer jedoch, der niemals eine aktive Arbeit aufnimmt, zieht lediglich Nutzen aus der Aktivseite, ohne einen Beitrag dazu zu leisten.

Dass es sich dabei um bemerkenswerte Größenordnungen handelt, lässt sich für einen hoch entwickelten Staat unterstellen. Bei Grenzübertritt wird also sozusagen ein virtueller Scheck als Berechtigungsschein zur dauerhaften Nutzung des Infrastrukturvermögens ohne Gegenleistung überreicht - ein effektives ökonomisches Anreizsystem. 

(Es lässt sich zwar keine systematische Gesamtrechnung vorführen, aber, um eine erste Vorstellung über die zur Debatte stehenden Größenordnungen zu gewinnen, wenigstens die folgende Angabe des Statistischen Bundesamtes:
Nur das Bruttoanlagevermögen des Staates in Preisen von 1995 betrug 1.595,17 Mrd. € im Jahre 2002
Einen Überblick über die neuere Entwicklung der Berechnungsmethoden gibt Oda Schmalwasser: Revision der Anlagevermögensrechnung 1991 bis 2001; in: StBA, Wirtschaft und Statistik 5/2001).

Zurück zur Startseite